Aufgrund der gestiegenen 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Augsburg gilt auf der Radrennbahn aktuell die 3G–Regel: Zutritt zur Radrennbahn nur noch für Geimpfte, Getestete oder Genesene. Das betrifft auch das freie Training sowie die noch anstehenden Abendbahnrennen.
Hinweise zum Testen und der 3G-Regel:
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- Ein aktuelles negatives Testergebnis eines Corona Schnelltests oder PCR-Tests ist beim Aufenthalt auf der Bahn ist in schriftlicher oder elektronischer Form mitzuführen und beim Bahndienst, bzw. bei der Einlasskontrolle auf Verlangen vorzuzeigen.
- Selbsttest müssen eigenständig mitgebracht und vor Ort durchgeführt werden. Die RSG Augsburg stellt keine Selbsttests!
- Kinder unter 6 Jahren und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuches unterliegen, sind von der Testpflicht ausgenommen (Schüler sind auch in den Ferien von der Testpflicht entbunden).
- Vollständig geimpfte Personen sowie Genesene sind Personen mit negativem Testergebnis gleichgestellt und müssen kein negatives Testergebnis, sondern den Impf- oder Genesenennachweis mitführen. Die Gleichstellung gilt aber erst ab dem 15. Tag nach der erfolgten zweiten Impfung. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein negativer Test notwendig.
Vielen Dank für das Verständnis,
Die Vorstandschaft
RSG Augsburg