Mit dem Beschluss des Ministerrates vom 15. Februar 2022 ist die eigene aktive sportliche Betätigung wieder unter den Bedingungen der 3G-Regelung möglich.
Bitte den entsprechenden Nachweis mitbringen und beim Betreten der Bahn unaufgefordert dem Bahndienst vorzeigen.
Selbsttests vor Ort sind nicht möglich!
Außerhalb der Sportausübung gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht.