Schnelle Runden drehn

Keine Lust aufs Wintertraining im Freien? Auf der überdachten Radrennbahn in Augsburg verfliegen die Kilometer im Nu' - egal ob es draußen regnet oder schneit! Interessiert? Dann einfach Kontakt mit uns aufnehmen und Termin vereinbaren!

Jetzt Anmelden!

Daten zur Radrennbahn

Länge: 200 Meter
Baujahr: 1988
Material: Holz
Geschlossene Halle
Ganzjähriger Betrieb

Bahnordnung

1. Bahnbetrieb:

Der Radrennbahnbetrieb der RSG Augsburg e.V. wird durch diese Bahnordnung geregelt. Für den Wettkampfbetrieb gilt ergänzend die Sportordnung des Bund Deutscher Radfahrer (BDR).

Die Bahnaufsicht ist mit der Durchführung und Überwachung des Bahnbetriebes beauftragt. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Das Nichteinhalten der Bahnordnung bzw. das Nichtbefolgen der Anweisungen der Bahnaufsicht führt zum Ausschluß vom Fahrbetrieb an diesem Trainingstag. Bei wiederholten Verstößen kann ein dauerhaftes Fahrverbot durch den Vorstand der RSG Augsburg verhängt werden. Damit erlischt gleichzeitig die Gültigkeit der Trainingskarte ohne Kostenrückerstattung. Die Startnummer der Trainingskarte ist deutlich sichtbar in ganzer Größe auf dem Rücken zu tragen bzw. deutlich sichtbar am Hinterbau des Bahnrades zu befestigen .

Die Benutzung der Rennbahn ist nur zu den von der RSG Augsburg festgesetzten Zeiten erlaubt. Das Betreten der Bahn ist grundsätzlich untersagt. Das Anhalten an der Bande, das Sitzen, sowie das Ablegen von Gegenständen auf ihr, ist verboten.

Jede Verunreinigung der Bahnanlage ist zu vermeiden. Das Spucken und Schneuzen auf der Bahn ist verboten. Die Nutzung der Bahn mit Musik-/MP3-Player/Walkman/Ohrstöpsel/Helmkameras, etc., ist nicht erlaubt. Anderweitige Betätigungen auf der Bahn, welche die Konzentration stören, sind untersagt.

2. Bahnbenutzung:

Für die Bahnbenutzung ist der Erwerb einer Trainingskarte erforderlich. Hierdurch wird die Bahnordnung anerkannt. Die Trainingskarte ist auf Verlangen der Bahnaufsicht sofort vorzuzeigen. Die Bahnbenutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Ansprüche gegenüber der RSG Augsburg oder der Bahnaufsicht wegen technischer Mängel an der Bahn oder an anderem Vereinseigentum, mangelnder Bahnaufsicht, schuldhaftes Verhalten anderer Bahnbenutzer oder sonstigen Gründen sind ausgeschlossen.

Für die Bahnbenutzung ist grundsätzlich ein Bahnrad gem. UCI-Bestimmungen erforderlich. Das Bahnrad muß in sicherem Zustand sein. Ggf. angebrachte Zusatzteile sind fest mit dem Bahnrad zu verbinden. Zeitfahrlenker sind im freien Training untersagt. Die Bahnaufsicht hat das Recht, den sicheren Zustand des Rades zu überprüfen.

3. Fahrbetrieb:

Jeder Fahrer hat sich vor Fahrtbeginn in die aufliegende Anwesenheitsliste einzutragen. Es besteht Helmpflicht.

Das Auffahren auf die Bahn erfolgt im Bereich der Geraden. Der Auffahrende darf dabei Fahrer, die sich bereits auf der Bahn befinden, nicht behindern oder gefährden. Das Verlassen der Bahn sollte möglichst zur Geradenmitte hin erfolgen. Unter keinen Umständen darf im Bereich der Kurven-Sicherheitszonen (Teppich bzw. Cote d`Azur bis zur schwarz-gelb markierten Linie) abgestiegen werden. Beim Fahren ist die gerade Fahrlinie einzuhalten. Das Überholen hat rechts zu erfolgen, überholte und nachfolgende Fahrer dürfen nicht behindert oder gefährdet. Das Fahren in Doppelreihe auf der Bahn ist im freien Training zu unterlassen, da dies zu Behinderungen führt.

Fahren mehrere Gruppen gleichzeitig auf der Bahn, so fährt die schnellere Gruppe immer auf der höheren Fahrlinie. Das Einreihen in eine Gruppe erfolgt durch Hochfahren und Anschlussnahme nach dem letzten Fahrer. Das Ablösen in der Gruppe erfolgt durch Hochfahren des Führenden. Er muss dabei durch Umschauen auf schnellere Fahrer achten. Der nachfolgende Fahrer fährt links an dem ablösenden Fahrer vorbei an die Spitze. Der abgelöste Fahrer ordnet sich am Ende der Gruppe ein.

Bei Derny-Betrieb darf kein Fahrer über dem Derny fahren, außer kurzzeitig wenn er sich hinter der Dernyreihe einordnen will.

Augsburg, 1.1.2019

RSG Augsburg
Die Vorstandschaft

© feinesoftware.de 2016, powered by

WP-Logo